Wer gilt als Erstinverkehrbringer nach VerpackG?
TL;DR: Wer befüllte Verpackungen erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringt; Importe und Eigenmarken zählen typischerweise dazu.
TL;DR: Wer befüllte Verpackungen erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringt; Importe und Eigenmarken zählen typischerweise dazu.