Führen Eigenmarken und Importe zu EPR‑Pflichten?
TL;DR: In der Regel ja – bei Eigenmarke oder Import sind Sie Erstinverkehrbringer und müssen registrieren, beteiligen und melden.
TL;DR: In der Regel ja – bei Eigenmarke oder Import sind Sie Erstinverkehrbringer und müssen registrieren, beteiligen und melden.